Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.
Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.
Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:
Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei)
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle.
Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.
Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.